Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Kath. Kindergarten Liebfrauen Hamm
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Kindeswohl und Prävention

Der Gesetzgeber hat für die Kitas in den §§ 1 Abs. 3 und 8a SGB VIII den Kinderschutzauftrag festgeschrieben. Die Erfüllung grundsätzlicher Standards, wie räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen ist für die Betriebserlaubnis unserer Kita verbindlich und wird über das Jugendamt als Aufsichtsbehörde überwacht. Ergänzend hat das Erzbistum Paderborn im Rahmen der Präventionsordnung Standards zum Schutz der Kinder formuliert, die sowohl vom Träger als auch von allen Mitarbeitenden einzuhalten sind.

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, ihre Rechte zu achten und ihre sozialen und emotionalen Kompetenzen zu fördern sind Pflichtaufgaben jeder KiTa und daher zentraler Bestandteil der gesamten Konzeption. Auf diese Weise werden Resilienz und mögliche Schutzfaktoren betont und nicht nur die Risikofaktoren in den Mittelpunkt gestellt. Die Fachkräfte in unserer Einrichtung erleben die Kinder viele Stunden am Tag, sie haben regelmäßig Kontakt zu den Eltern und verstehen ihre Aufgaben im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Die Fachkräfte sind sensibilisiert frühzeitig Anzeichen zu erkennen, die das Wohl des Kindes gefährden können. Sie unterstützen und beraten die Familie bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben, vermitteln Hilfe durch geeignete Fachkräfte und leiten ggf. konkrete Hilfen ein.


Prävention
Folgende Grundsätze schaffen einen verbindlichen Rahmen für die Anwendung präventiver Strategien zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen, beispielsweise körperliche oder seelische Vernachlässigung oder (sexualisierte) Gewaltanwendungen:

  • Mit Achtsamkeit wird darüber gewacht, dass Wertschätzung und Respekt in der Arbeit mit den Kindern, in der Zusammenarbeit mit den Eltern und im Umgang mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten, auch und gerade in Belastungssituationen, gewahrt werden.

  • Die pädagogischen Beziehungen sind frei von jeder Form von Gewalt.

  • Die Kinder werden durch einen behutsamen Umgang mit Nähe und Distanz gestärkt. Ihre Grenzen werden geachtet.

  • Kinder und Eltern haben ein Recht auf Mitbestimmung und Beschwerde.

  • Pädagogische Handlungen und Entscheidungen werden transparent gestaltet.

  • Die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Kinder und Eltern wissen, an wen sie sich wenden können.

  • Alle Mitarbeitenden setzen sich verpflichtend für den Schutz des Kindeswohls ein.

Die Grundsätze schließen Handlungsschritte für den Fall, dass eine Gefährdung des Kindeswohls angenommen wird, mit ein.

Bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls werden mindestens folgende Handlungsschritte durchlaufen:

  • Gefährdungen erkennen/ Beobachtungen dokumentieren und überprüfen

  • Gefährdungsrisiko abschätzen (ggf. mit Beratung einer “insoweit erfahrenen Fachkraft“)

  • Schutzplan vereinbaren und umsetzen

  • (mit Beteiligung der Erziehungsberechtigten und der Kinder)

  • Beobachtungen fortlaufend dokumentieren

  • soweit der Schutzplan nicht umgesetzt wird oder ausreicht, um die Kindeswohlgefährdung abzustellen, Einbindung des zuständigen Jugendamtes

Autor: Träger

 

Für unsere Einrichtung existiert ein Handlungsleitfaden im Fall von Kindeswohlgefährdung nach § 8a:

  1. Der Beobachter informiert den / die nächste Vorgesetzte, in der Regel die Gruppenleitung. Gemeinsam wird die Beobachtung dokumentiert. Ein entsprechender Vordruck liegt vor.

  2. Die Leitung der Einrichtung wird informiert.

  3. Weiteres Vorgehen wird im Team besprochen, festgelegt und dokumentiert.

  4. Eine insoweit erfahrene Fachkraft wird zur Beratung hinzugezogen. (Adressen von konkreten Ansprechpartnern liegen in der Einrichtung vor.)

  5. Sind die Beobachtungen so schwerwiegend, dass §8a eingeleitet werden muss, erfolgen Informationen an und Absprachen mit folgenden Institutionen statt: Träger und Jugendamt. (Konkrete Ansprechpartner sind bekannt.)

Eine Grundvoraussetzung im Rahmen von Prävention ist es, die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, in ihrer Selbstbestimmung zu festigen.

 

Personal
Alle Beschäftigten in unserer KiTa sind für Gefährdungen der Kinder durch Misshandlungen oder Missbrauch durch regelmäßige Schulungen von Seiten des Erzbistums Paderborn, je nach Verantwortungsbereich abgestuft, sensibilisiert. Sie legen nach der geltenden Präventions­ordnung regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vor. Die Qualifikation der Fachkräfte wird durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert und kontinuierlich weiterentwickelt. Eine Mitarbeiterin ist als Kinderschutzfachkraft nach §8a ausgebildet.